Medienmitteilung

Keine Spur von Gesundheitsschutz: Neue BAFU-Vollzugshilfe für adaptive Antennen dient allein dem 5G-Mobilfunknetz-Ausbau

Bundes-Expertengruppe räumte im Januar Gesundheitseffekte durch Mobilfunk ein

Mit der Vollzugshilfe für den Ausbau des 5G-Netzes mit adaptiven Antennen wird ein Korrekturfaktor eingeführt. Die Mobilfunkbetreiber dürfen bei der Baueingabe eine fiktive, tiefere Strahlungsleistung angeben. Damit darf eine Antenne einen Smartphone-Nutzer mit bis zu 10-mal höheren Spitzenwerten anstrahlen, als es bisherige Antennen durften. Faktisch wird dadurch der Grenzwert (in Volt pro Meter) auf das fast Dreifache erhöht. Die Zusicherung des Bundes, dass der Grenzwert nicht erhöht werde, gilt also nur formal, nicht real. Dabei war die Strahlenbelastung schon bisher zu hoch. Gesundheitliche Probleme entstehen weit unterhalb der Grenzwerte, wie Fachleute und Umweltmediziner seit langem kritisieren.

Besonders jetzt, wo unsere Gesundheit im Zentrum steht, müsste jede Bemühung unternommen werden, die Strahlenbelastung stark zu verringern, wie dies die SaferPhone-Initiative fordert. Immer wieder wurde angemahnt, dass die stets steigenden Gesundheitskosten im Zusammenhang mit der zunehmenden Strahlenbelastung zu untersuchen seien. Im Januar 2021 hat die BERENIS, Beratende Expertengruppe nicht-ionisierende Strahlung des Bundes, einen Bericht zu oxidativem Stress durch elektromagnetische Felder (EMF) veröffentlicht der Gesundheitseffekte bestätigt.

Die langjährigen Erfahrungen von unabhängigen Fachleuten und Studien zeigen, dass gesundheitliche Auswirkungen der Strahlenbelastung der letzten 20 Jahre weit unterhalb des geltenden Grenzwerts von 4-6 V/m vorkommen. Es geht also nicht allein um die Frage, ob Grenzwerte eingehalten werden, sondern unter welcher realen Belastung unsere Gesundheit bereits angegriffen und geschädigt wird. Kritik an den bestehenden Grenzwerten ist daher weiterhin nötig, denn diese schützen den Menschen und die Natur nicht vor den biologischen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung.

Das SaferPhone-Initiativkomitee stellt sich gegen die Einführung des «Korrekturfaktors» für adaptive Antennen, die damit trotz nominell unverändertem Grenzwert stärker strahlen dürfen als bisher erlaubt. Der massive Protest in der Bevölkerung ist das Ergebnis leidvoller Erfahrungen mit Mobilfunksendeanlagen, Smartphone-Nutzung und weiteren Strahlungsquellen. Diese wurden lange nicht ernst genug genommen.

Links

BERENIS Bericht Ausgabe Januar 2021 (PDF)

BAFU-Medienmitteilung: Die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen

Adaptive Antennen. Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (PDF)

Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (PDF)

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