FAQ

Woher stammen die geltenden Mobilfunk-Grenzwerte?

Antwort

Die heute weltweit geltenden Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung wurden ursprünglich von einem Normenkomitee der IEEE1 ausgearbeitet. Massgeblich beteiligt waren Vertreter des U.S. Militärs sowie von Telekom-Konzernen. Diese Grenzwerte sollten erklärtermassen vor wissenschaftlich gesicherten Effekten schützen. Bei Funkstrahlung waren das nach Ansicht des Komitees Effekte infolge kurzzeitiger Erwärmung (thermische Effekte). Zur weltweiten Verbreitung dieser Grenzwertvorschläge wurde 1993 in München ein Verein nach deutschem Privatrecht (e.V.) namens ICNIRP2 gegründet. Er hat Sekretariatsgemeinschaft mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und wird von der Bundesregierung zu 70-80% unterstützt. Die 14 Vereinsmitglieder ergänzen ihren Bestand durch Kooptation3. Verbindungen von Mitgliedern zu Behörden, Industrie, Militär und IEEE-ICES waren und sind bekannt4.

Das in den 90er Jahren geknüpfte Netzwerk von ICNIRP, WHO und nationalen Fachbehörden bewirkte, dass die meisten Staaten diese Grenzwerte adoptierten. Damit übernahmen sie auch das ICNIRP-Dogma "Wissenschaftlich gesichert sind nur thermische Effekte". Das war zwar schon damals eine Falschbehauptung. Aber mittlerweile gibt es noch viel mehr wissenschaftliche Hinweise auf nichtthermische Effekte weit unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte. Um trotzdem an den bisherigen Grenzwerten festhalten zu können, wird nun behauptet, es sei nicht erwiesen, dass diese nichtthermischen Effekte auch wirklich krank machen würden. Praxiserfahrungen und Studien, die in der Zusammenschau klar für eine solche Schädlichkeit sprechen, werden abgewertet oder ganz ignoriert.

1 IEEE = Institute of Electrical and Electronics Engineers; Sitz in den USA; weltgrösster technischer Berufsverband mit Unterorganisation ICES = International Committee on Electromagnetic Safety, dort das Technische Komitee TC-95 für Expositionsnormen.

2 ICNIRP = International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection

3 Kooptation heisst die Ersatzwahl für ausscheidende Mitglieder durch die übrigen Mitglieder.

4 Solche Interessenverbindungen sind in einem Bericht der EU-Parlamentsmitglieder K. Buchner und M. Rivasi (Brüssel, Juni 2020) für alle derzeitigen ICNIRP-Mitglieder detailliert aufgeführt.

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