FAQ

Was ist ein Grenzwert, was ein Richtwert?

Antwort

Ein Grenzwert im umweltrechtlichen Sinn ist eine präzise definierte Schadstoffkonzentration, die nicht überschritten werden darf. Innerhalb des Grenzwertes liegende Messergebnisse sind zu tolerieren und hinzunehmen. Grenzwerte markieren deshalb die Grenze zwischen schädlichen und nicht schädlichen Umweltrisiken; sie stellen ein gerade noch vertretbares Grenzrisiko dar (Wikipedia).

Ein Grenzwert sollte also den von Interessen unbeeinflussten Stand des Wissens spiegeln. In der Praxis ist er allerdings oft ein Kompromiss zwischen standhaftem Schutzwillen und Rücksicht auf wirtschaftlich-technische Einwände. – Völlig unzulässig ist jedoch, dass ein Grenzwert seitens der Verursacher schädlicher Immissionen erarbeitet und vom Staat direkt übernommen wird. Und doch geschah genau das bei der nichtionisierenden Strahlung. 1998 wurden Richtwerte von der ICNIRP1 festgelegt. Die WHO empfahl diese Richtwerte ihren Mitgliedsländern zur Übernahme als gesetzliche Grenzwerte. – Mehr dazu siehe "Bieten die gesetzlichen Mobilfunk-Grenzwerte ausreichenden Schutz?".

Ein Richtwert ist ein Messwert oder Zahlenwert, nach dem man sich richten soll, ohne dass ein Zwang dazu besteht (Wikipedia). – Im Fall der nichtionisierenden Strahlung wurden 1992 von deutschen Baubiologen erstmals Richtwerte für elektrische und magnetische Felder sowie für Mobil- und Rundfunkstrahlung publiziert. Sie gelten für empfindliche Personen am Schlafplatz und wurden seither in Zehntausenden professioneller Untersuchungen bei Betroffenen in ganz Mitteleuropa überprüft und erhärtet.

Der medizinischen Fachwelt steht ein eigenes Referenzwerk2 zur Verfügung. Es enthält neben Medizi­nischem auch Richtwerte für Funkstrahlung und niederfrequente Felder, gültig für den gesundheitlich vorbelasteten Teil der Bevölkerung. Diese Richtwerte basieren auf epidemiologischen Studien, empirischen Beobachtungen, praxisbezogenen Messungen und auf der Resolution 1815 des Europarates.


1 ICNIRP = International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection

2 EUROPAEM Leitlinie 2016 zur Prävention, Diagnostik und Therapie EMF-bedingter Beschwerden und Krankheiten

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