FAQ

Sind wir in der Schweiz wirklich besser geschützt als das Ausland?

Antwort

Nein. – Bei uns gilt derselbe Immissionsgrenzwert wie in den meisten Ländern. Er gilt für die Summe sämtlicher Funksignale, die an einem Ort im Freien oder in Gebäuden empfangen werden.  Vor dieser Summenbelastung sowie generell im Freien sind wir nicht besser geschützt als Menschen im Ausland.

Zusätzlich hat die Schweiz einen Anlagegrenzwert. Er gilt im Gebäudeinnern und auf bestimmten Kinderspielplätzen. Wie sein Name sagt, gilt er für die Strahlung einer einzigen Sendeanlage, d.h. die kumulierte Strahlung aller Funkantennen, die auf einem Mast oder einem Hausdach installiert sind. Er ist 10-mal tiefer als der Immissionsgrenzwert. So wird denn auch öffentlich stets wiederholt, wir seien im Vergleich mit dem Ausland besser geschützt. Doch das ist eine Täuschung.

Gesundheitlich kommt es einzig auf die reale Strahlungsbelastung an. Diese ist in der Schweiz und im benachbarten Ausland etwa gleich hoch, wie ausländische Messreihen zeigen. Gerade auch in Gebäuden misst man hier wie dort etwa dieselben Strahlungswerte. Denn beim Durchdringen der Gebäudehülle wird die Antennenstrahlung abgeschwächt. Unser 10-mal tieferer Anlagegrenzwert, der max. 6 V/m beträgt, würde daher im Ausland ebenfalls eingehalten, wenn auch mit Ausnahmen. Frankreich beispielsweise kümmert sich seit 2015 um seine Sendemasten, die in nahen Gebäuden mehr als 6 V/m verursachen. Systematische Kontrollmessungen fanden solche Ausreisser bei 0,4% aller erfassten Sendeanlagen. Jahr für Jahr werden nun bei einigen tausend Anlagen solche Überschreitungen ("points atypiques") gesucht. Ziel der französischen Fachbehörde ist die Reduktion der Strahlung auf Werte unter 6 V/m, wo möglich sogar auf 1 V/m, obwohl der gesetzliche Grenzwert 61 V/m beträgt! – Als weiteres Beispiel sei die WHO genannt. Sie gibt auf ihrer Webseite für Mobilfunksender eine "typische maximale öffentliche Exposition" von 6 V/m an. 

Fazit: Wir sind nicht besser vor Antennenstrahlung geschützt als die Menschen in den meisten anderen Ländern. 

1 nicht auf allen, sondern nur auf raumplanungsrechtlich festgesetzten Kinderspielplätzen

2 Bezogen auf V/m ist der Anlagegrenzwert 10-mal tiefer als der Immissionsgrenzwert. Bezogen auf µW/m2 ist er 100-mal tiefer.

3 Recensement des points atypiques, Edition du 14 décembre 2017, ANFR (Agence nationale des fréquences)

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